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Neue Deckungskarten

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Schnelle Zulassung!

Was ändert sich durch die neue elektronische Versicherungsbestätigung?

Bisher war es so das Sie für die An- bzw. Ummeldung eines Fahrzeuges neben dem Fahrzeugbrief und -schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2), einer TÜV-Bescheinigung und einer Bestätigung über die bestandene Abgasuntersuchung Ihres Fahrzeuges noch eine Deckungskarte (Doppelkarte) Ihres Kfz-Versicherers.

Diese Deckungskarte wird ab dem
1. März 2008 bundesweit und bei allen Kfz-Versicherern durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in Form einer eVB-Nummer ersetzt.


Wann benötige ich die neue eVB?

Für jede An- und Ummeldung eines Fahrzeuges (z.B. nach dem Kauf eines neuen/gebrauchten Fahrzeuges bzw. nach einem Umzug) ab dem 1. März 2008 benötigen Sie die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).


Wie funktioniert das neue Verfahren?

Der Kfz-Versicherer übermittelt die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die die wichtigsten Fahrzeugdaten und Angaben zum Versicherungsnehmer enthält, an eine
zentrale Datenbank.

Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB dort abrufen. Für eine einfache Zuordnung der elektronischen Versicherungsbestätigungen erhalten die Kunden vom Versicherer einen Code, die so genannte
eVB-Nummer.

Mit dieser siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben (z.B. "VS375A3") kann die Zulassungsbehörde die für Sie in der Datenbank hinterlegte eVB direkt einsehen.

Da wahrscheinlich nicht alle Zulassungsbehörden ab dem 1. März 2008 elektronische Versicherungsbestätigungen abrufen können, drucken die Versicherer während einer Übergangsphase die eVB-Nummer auf eine Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) auf.

Wo ist mein Nutzen durch das neue Verfahren?

Die elektronische Versicherungsbestätigung wird eingeführt, um die Warte- und Bearbeitungszeiten in den Zulassungsbehörden deutlich zu verkürzen.

Die eVB-Nummer ist dabei nur der erste Schritt für eine vollkommen elektronische Zulassung.

Weitere Idee: Ab 2010 soll diese bereits per Handy oder Internet möglich sein.



Was ist bei der Beantragung der eVB-Nummer zu beachten?

Da die Zulassungsbehörden die vom Versicherer übermittelten Daten nicht verändern dürfen, ist es wichtig, dass Sie die korrekten Halter- bzw. Versicherungsnehmerdaten, wie sie im Personalausweis enthalten sind, in Ihrem Antrag eingeben.

Sollte der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer trotzdem wegen abweichender Daten nicht akzeptieren, können Sie sich dann schnell telefonisch eine neue eVB-Nummer ausstellen lassen.

Wichtiger Hinweis: Die eVB-Nummer ist lediglich
drei Monate lang gültig. DWenn Sie erst später ein Fahrzeug kaufen oder anmelden können Sie diese nicht mehr verwenden!

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