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PKW-Zulassung
Nutzen Sie unsere Infos bezüglich An-, Um-, oder Abmeldung bevor Sie ein zweites Mal zur Kfz-Zulassungsstelle müssen, weil Sie wichtige Unterlagen vergessen haben:
Denken Sie auch an das Bezahlen der Gebühren und nehmen sich genug Bargeld mit, da noch nicht alle Kfz-Zulassungsstellen EC-Karten akzeptieren.
Informieren Sie sich vorher über Öffnungszeiten und Gebühren der Kfz-Zulassungsstellen - ein Service, den einige Städte und Landkreise auch im Internet anbieten
Zulassung eines Neufahrzeuges:
nelektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - bislang Doppelkarte/Deckungskarte -Ihrer Kfz-Versicherung
nPersonalausweis oder Reisepass*
nFahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
nEinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer**
nbei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
nVollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
nin einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Zulassung bei Halterwechsel:
nelektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - bislang Doppelkarte/Deckungskarte - Ihrer Kfz-Versicherung
nPersonalausweis oder Reisepass*
nbei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
nVollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
nFahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
nFahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
nBescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
nEinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer**
nBisherige Kfz-Schilder***
* Sofern die Zulassung nicht durch den Fahrzeughalter erfolgt, benötigt die Person, die das Fahrzeug zulässt, den Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine Vollmacht des Fahrzeughalters** Gilt nur in einigen Bundesländern (z.B. Bayern, Hessen). Sofern die Zulassung nicht durch den Fahrzeughalter erfolgt, benötigt die Person, die das Fahrzeug zulässt, eine vom Fahrzeughalter unterschriebene Einzugsermächtigung. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters vorzulegen, nach der dem Dritten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen. Entsprechende Vordrucke für diese "Vollmacht" liegen in den Finanzämtern und Zulassungsbehörden aus.*** Gilt bei der Zulassung für stillgelegte Fahrzeuge aus dem gleichen Zulassungsbezirk sowie für alle stillgelegten und zugelassenen Fahrzeuge aus einem anderen Zulassungsbezirk.
Wiederzulassung auf den gleichen Halter
nZulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
nAbmeldebescheinigung
nDeckungskarte Ihrer Kfz-Versicherung
nPersonalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
nbei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
nVollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
nBescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
nbei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
nin einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Unterlagen für die Ummeldung
nZulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
nZulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
nDeckungskarte Ihrer Kfz-Versicherung
nPersonalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
nVollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass, des Bevollmächtigten in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
nBescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
nbei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
nbisherige Kennzeichenschilder
Abmeldung eines Fahrzeug
nZulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
nZulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
nKennzeichenschilder
nggf. Bestätigung der Polizei über die Verlust- bzw. Diebstahlanzeige (nachdem ein gestohlenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde) Hinweis: Fahrzeuge können bundesweit in jeder Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Fahrzeug endgültig Abmelden und außer Betrieb setzen
nZulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
nZulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
nbisherige Kennzeichenschilder
nggf. Bestätigung der Polizei über die Verlust- bzw. Diebstahlanzeige (nachdem ein gestohlenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde)
nbei Verschrottung: Verwertungsnachweis des Entsorgungsunternehmens Hinweis:Fahrzeuge können bundesweit in jeder Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden.