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Wie kündige ich meine Versicherung?
Sie können Ihre derzeitige Kfz-Versicherung unter folgenden Umständen kündigen bzw. beenden ( Musterkündigung , Service-Bereich):
Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Vertrags endet fast immer zum 01.01. (0.00 Uhr) eines jeden Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Jahresende. Man muss sich also spätestens bis zum 30. November entschieden haben.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung?
Zum Jahresende erhöhen viele Kfz-Versicherer Ihre Beiträge. Das Schreiben mit dieser Information wird Ihnen aber meist erst im Dezember oder Januar zugestellt. Ab dem Erhalt des Schreibens, in dem Sie über die Beitragserhöhung in Kenntnis gesetzt werden, bleibt Ihnen ein Monat Zeit, um Ihre bisherige Versicherung noch zu kündigen!
Daher gilt auch beim Sonderkündigungsrecht: "Frist beachten!" Stichtag ist der Eingang Ihrer Kündigung beim bisherigen Versicherungsunternehmen -der Poststempel allein reicht nicht aus.
Kündigung im Schadenfall
Nicht ratsam, aber auch möglich ist nach Eintritt eines Schadenfalls und dessen Bearbeitung durch den Versicherer (Anerkennung oder Ablehnung) zu kündigen.
Im Schadenfall können Sie oder der Versicherer den Vertrag kündigen (Kündigungsfrist: 1 Monat).
Beendigung bei einem Fahrzeugwechsel
Eine Kfz-Versicherung schließen Sie immer für Ihr jeweiliges Fahrzeug ab. Bei jedem Fahrzeugwechsel können Sie die Versicherung für Ihr neues Fahrzeug auch neu wählen.
Der Versicherungsvertrag bezieht sich immer nur auf ein bestimmtes Fahrzeug
TIPP zur Kündigung:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also z.B. durch Brief oder Telefax und von Ihnen unterschrieben sein. Für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung ist nicht der Tag der Absendung entscheidend, sondern vielmehr der Tag, an dem die Kündigung Ihrem derzeitigen Versicherer zugeht (Datum des Posteingangs). Soll das Vertragsverhältnis zum Beispiel zum Ablauf am 01.01. beendet werden, dann muss Ihre Kündigung beim derzeitigen Versicherer spätestens am 30.11. eingegangen sein.
Inhalt der Kündigung: Ihre Anschrift, Ihre Versicherungsscheinnummer, das Datum, und ggf. das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs.
Empfehlung aus der Praxis, die Kündigung sollte als "Einschreiben" geschickt werden.
Eine Musterkündigung können Sie gerne abfordern
Wiederinkraftsetzung nach Stilllegung
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Versicherung vor einem Versichererwechsel auch dann nach diesen Kriterien kündigen müssen, wenn Ihr Fahrzeug stillgelegt ist.Bitte beachten Sie außerdem, dass bei einem Vertrag, der länger als sieben Jahre unterbrochen wurde, eine Neueinstufung in den Schadenfreiheitsklassen erfolgt.